Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Ein Arzt für Allgemeinmedizin wird umgangssprachlich auch Hausarzt oder praktischer Arzt genannt. Die wesentlichen Aufgaben des Arztes für Allgemeinmedizin liegen daher in der patientenorientierten Erkennung und Behandlung jeder Art von Erkrankungen, sowie in der Vorsorge und Gesundheitsförderung.