Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der praktische Arzt ist für alle Arten von Krankheiten der erste Ansprechpartner. Ein praktischer Arzt kümmert sich um alle Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung.