Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Wenn nötig, schreibt der "praktische Arzt" auch eine Überweisung zum Facharzt, zu einer speziellen Therapie bzw. ins Krankenhaus. Das Vorsorgeuntersuchung soll zeigen, wie es um ihre Gesundheit steht und was sie selbst für ihren Körper tun können.