Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Das Aufgabengebiet der Ärzte umfasst einerseits die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sowie andererseits Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten (z.B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge). Krankheit ist die Störung der Funktion eines Organs, der Psyche oder des gesamten Organismus.