Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Ein praktischer Arzt ist in der Früherkennung von Krankheiten geschult, in der Behandlung lebensbedrohlicher Zustände, sowie in der ärztlichen Betreuung chronisch kranker und alter Menschen. Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen.