Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der praktische Arzt ist für alle Arten von Krankheiten der erste Ansprechpartner. Der Hausarzt ist für den Patienten meist die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen.