Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der Hausarzt ist im Regelfall mit dem Apotheker die erste medizinische „Anlaufstelle“, die man bei Gesundheitsproblemen oder -fragen aufsucht. Das Aufgabengebiet der Ärzte umfasst einerseits die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sowie andererseits Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten (z.B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge).