Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der Übergang vom Arzt für Allgemeinmedizin zum fachärztlichen Spezialisten ist teilweise fließend. Ein praktischer Arzt kümmert sich um alle Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung.