Allgemeine Information
Das Aufgabengebiet der Ärzte umfasst einerseits die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sowie andererseits Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten (z.B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge). Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der praktische Arzt ist für alle Arten von Krankheiten der erste Ansprechpartner.