Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Im Zentrum der Vorsorgeuntersuchung stehen Information und Beratung. Der praktische Arzt ist für alle Arten von Krankheiten der erste Ansprechpartner.