Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der "Arzt für Allgemeinmedizin" sollte der erste ärztliche Ansprechpartner für die medizinische Grundversorgung sein. Das Aufgabengebiet der Ärzte umfasst einerseits die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sowie andererseits Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten (z.B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge).