Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen. Der "Arzt für Allgemeinmedizin" sollte der erste ärztliche Ansprechpartner für die medizinische Grundversorgung sein.