Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Der Hausarzt ist im Regelfall mit dem Apotheker die erste medizinische „Anlaufstelle“, die man bei Gesundheitsproblemen oder -fragen aufsucht. Der Übergang vom Arzt für Allgemeinmedizin zum fachärztlichen Spezialisten ist teilweise fließend.