Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Die wesentlichen Aufgaben des Arztes für Allgemeinmedizin liegen daher in der patientenorientierten Erkennung und Behandlung jeder Art von Erkrankungen, sowie in der Vorsorge und Gesundheitsförderung. Gesundheit des Menschen ist laut Weltgesundheitsorganisation „ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.