Allgemeine Information
Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen. Das Aufgabengebiet der Ärzte umfasst einerseits die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sowie andererseits Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten (z.B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge).