Allgemeine Information
Der "Arzt für Allgemeinmedizin" sollte der erste ärztliche Ansprechpartner für die medizinische Grundversorgung sein. Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens, somit eine Abweichung von der Norm „Gesundheit“. Im Zentrum der Vorsorgeuntersuchung stehen Information und Beratung.